Kurangebote
Was ist das Ziel einer Kur?
Kuren sind stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, die zum einen verhindern sollen, dass es zur Ausbildung ernsthafter Gesundheitsschäden kommt. Zum anderen sollen sie dazu beitragen, dass sich bereits erkrankte Menschen wieder erholen können und gesundheitlich stabilisert werden.
Was erwartet mich in einer Kureinrichtung?
In der Kureinrichtung arbeiten unterschiedlichste Fachkräfte wie Ärzte, Psychologen, Masseure, Krankengymnasten usw. nach einem ganzheitlichen Behandlungsansatz und einem individuell für Ihr Gesundheitsproblem erstellten Behandlungsplan. Dabei werden alle Lebensbereiche miteinbezogen.
Wann benötige ich eine Kur?
Die Anforderungen an Eltern sind in unserer Gesellschaft enorm. Daher ist es nicht verwunderlich, dass zunehmend mehr Mütter und auch Väter durch ständige Überforderung Krankheitsbilder entwickeln, die das Leben und den Alltag erheblich beeinträchtigen.
Doch nicht nur der Betroffene selbst leidet unter Beschwerden, diese werden schnell zu einer Belastung für die gesamte Familie. Auf der folgenden Seite stellen wir Ihnen typische Symptome vor, bei deren Auftreten eine Kur angeraten sein kann.
Wie erhalte ich eine Kur ?
Indikatoren
Sollten Sie häufig oder ständig unter einem oder mehreren der unten stehenden Symptome leiden, kann eine Kur angeraten sein, um einer möglicherweise schwerwiegenderen Krankheit vorzubeugen.
- Erschöpfungszustände
- Schlafstörungen
- Niedergeschlagenheit
- Unruhe, Nervosität, Angst
- Häufige Kopfschmerzen
- Ständige Rückenschmerzen
- Häufiges Auftreten von Infekten
- Starkes Über- oder Untergewicht
- Magen-Darm-Störungen
- Herz-Kreislauf-Störungen
Ihr Körper ist Ihr Einziger, gehen Sie deshalb sorgfältig mit ihm um. Achten Sie auf die Signale Ihres Körpers und gehen Sie nicht erst dann zum Arzt, wenn Sie nicht mehr anders können.
Wie erhalte ich eine Kur ?
Wer stellt die Kurbedürftigkeit fest ?
In erster Linie entscheidet Ihr betreuender Arzt am Wohnort über Ihre Kurdürftigkeit, da er Ihre persönliche Krankengeschichte kennt und Empfehlungen darüber aussprechen kann, welche Anforderungen an die Kur zu stellen sind.
In einzelnen Fällen kann auch die Krankenkasse den Medizinischen Dienst bitten, eine Untersuchung auf Kurbedürftigkeit und -tauglichkeit durchzuführen.
Wie erhalte ich eine Kur ?
Wer bewilligt meine Kur?
Im Regelfall wird die Kur durch die Krankenkasse des Versicherten bewilligt.
Verfahren für BSW-Spender ?
Bei BSW-Spendern wird durch die Mitarbeiter in den Geschäftsstellen unterstützende Hilfe bei der Beantragung einer Kur, in Einzelfällen auch finanzielle Unterstützung, geleistet und ein Kurplatz reserviert.
Weiterführende Informationen erhalten SIe bei Ihrer [LINK]Geschäftsstelle[/LINK].
Dauer und Kosten
Wie lange dauert eine Mutter/Vater-Kind-Kur ?
Die Regeldauer einer Mutter/Vater-Kind-Kur beträgt zur Zeit drei Wochen. Verlängerungen der Kurdauer aus medizinischen Gründen sind aber auf Antrag bei der Krankenkasse möglich.
Was kostet eine Mutter/Vater-Kind-Kur ?
Seit dem Jahr 2003 ist die Vollfinanzierung von Mutter-Kind-Kuren gesetzlich geregelt. Alle gesetzlichen Krankenkassen müssen Mutter-Kind-Kuren voll finanzieren.
Der sogenannte Eigenanteil, ist durch den Versicherten selbst zu erbringen. Er beträgt für alle Versicherten derzeit 10 € pro Kur-Tag. Diesen Eigenanteil müssen nur Erwachsene bezahlen. Bei Mutter-Kind-Kuren also nur die Mutter. Sozial Schwache können von diesem Eigenanteil befreit werden oder Zuschüsse zu einer Kur über das Sozialamt erhalten.
Auch die Fahrtkosten zur Kur werden von den Krankenkassen übernommen. Bei Fahrten zur stationären Reha oder Vorsorge beträgt die Zuzahlung zehn Prozent der Fahrtkosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro.
Wird die Mutter/Vater-Kind-Kur auch bei KVB-Versicherten bezahlt?
Die KVB übernimmt 85% der Kosten und 15% der Kosten zahlt der Kurteilnehmer.
Fragen und Antworten ?
Was ist mit der Schule ?
Wenn die Mutter/Vater-Kind-Kur außerhalb der Schulferien stattfindet, ist das kein Problem. Um den schulischen Anschluss in dieser Zeit nicht zu verlieren, bieten wir während der drei Wochen täglich eine Hausaufgabenstunde an.
Wird der Kuraufenthalt auf den Erholungsurlaub angerechnet ?
Bei einer genehmigten Kur - egal ob von einer gesetzlichen Krankenkasse oder der KVB – braucht kein Urlaub genommen zu werden. Der Arbeitgeber muss freistellen.
Kontakt
Stiftung Eisenbahn-Waisenhort (EWH)
Haus Möwennest
Hohe Straße 3
17454 Zinnowitz
Telefon:
(038 377) 78 0
Telefax:
(038 377) 78 213
E-Mail:
moewennest@bsw24.de
Regionale Ansprechpartner
Bei Fragen rund um den Eisenbahn-Waisenhort helfen wir Ihnen gerne weiter.
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