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Wir geben Hoffnung und Zukunft
 
 
Die milde Stiftung Eisenbahn-Waisenhort erbringt Leistungen, die wir Ihnen auf diesen Seiten vereinzelt vorgestellt haben.
Da wird selbstlos tätig sind, müssen unsere Aufwendungen durch Spenden bestritten werden.

Der EWH verfügt über folgende Geldmittel:

• monatliche Spenden der Mitarbeiter/innen, der ehemaligen Mitarbeiter/innen und von deren Angehörigen der Deutschen Bahn AG (DB AG) und des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) sowie von anderen Einrichtungen, das sind rund 290.000 Förderer,

• Spenden Dritter (Einzelspenden, Vermächtnisse, Zuweisungen von Geldauflagen der Gerichte usw.

• Erträge aus dem Stiftungsvermögen.

Die vielfältigen Unterstützungen der Stiftung Eisenbahn-Waisenhort für seine zu betreuenden Waisen bzw. hilfsbedürftigen Kinder, erfordern große finanzielle Anstrengungen.
Darum helfen auch Sie mit, stehen Sie nicht abseits. Das schwere Los der Kinder, die ein Elternteil oder sogar beide Eltern verloren haben, kann durch Ihre Spende gemildert werden. Nicht nur wir - sondern Sie als Spender helfen den Waisen und hilfsbedürftigen Kinder!!


Wer kann Spender werden?
Alle aktiven Mitarbeiter sowie ehemalige Mitarbeiter, Familienangehörige, Hinterbliebene oder Auszubildende folgender Unternehmen/ Behörden/ Einrichtungen:
  • Deutsche Bahn AG oder einem Ihrer Tochterunternehmen
  • Bundeseisenbahnvermögen (BEV)
  • Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
  • Verwaltungen und Bundesbehörden, die mit der Gewährleistung der Sicherheit des Verkehrs betraut sind (z.B. Bundespolizei)
  • Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb des DB-Konzerns
  • Ausgewählte Verkehrsverbünde
  • Bahn-Sozialversicherungsträger
  • Und Sozialeinrichtungen der Vorgenannten
  • Sowie betreffende Gewerkschaften

Dies gilt ebenso für Unternehmen, an denen die Vorgenannten Geschäftsanteile halten oder mit denen Eisenbahner- oder Verkehrsgewerkschaften Tarifverträge abgeschlossen haben.

Zu den „Mitarbeitern“ gehören alle bei den Fördereinrichtungen haupt-, neben- oder ehrenamtlich Tätigen einschließlich derer, die sich in einem Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis befinden.
„Ehemalige Mitarbeiter“ oder deren „Hinterbliebenen“ sind alle Personen, die zu irgendeinem Zeitpunkt den Status des Mitarbeiters innegehabt haben.
„Familienangehörige“ (Ehepartner, Lebenspartner, Lebensgefährten sowie deren Kinder* und Enkelkinder*)



Sind gehören einer der oben genannten Einrichtungen an und sind noch kein Spender ?
Füllen Sie hier gleich schnell und einfach
Ihre Beitrittserklärung online aus.


Sie sind bereits Spender und möchten uns Änderungen Ihrer Daten mitteilen?

Hier können Sie sich unsere Änderungsmitteilung herunterladen.


Sie gehören keiner der oben genannten Einrichtungen an & wollen trotzdem spenden ?
Unser Konto lautet :
Konto-Nr.: 950 428 bei der Sparda-Bank Frankfurt (Main) (BLZ 500 905 00)

Zur Ausstellung einer Spendenbescheinigung in Sinne der §§ 44 a Abs. 4 sowie 44 c Abs. 1 EStG sind wir durch das Finanzamt Frankfurt am Main berechtigt.
 
*solange für diese Kindergeld, Kinderzuschuss bzw. Waisengeld gezahlt wird oder für die auf Grund ihres Lebensalters kein Anspruch auf Kinder- oder Waisengeld und Kinderfreibeträge mehr besteht und deshalb von „wirtschaftlicher Selbständigkeit“ auszugehen ist.
 
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